Was ist ein wirtschaftlich Berechtigter (UBO)?

Ein wirtschaftlich Berechtigter (englisch: Ultimate Beneficial Owner, kurz UBO) ist die natürliche Person, die eine Gesellschaft letztlich besitzt oder kontrolliert. Das gilt auch dann, wenn auf dem Papier jemand anderes als Gesellschafter oder Geschäftsführer eingetragen ist.

Entscheidend ist also nicht der Name im Register, sondern der Mensch, der tatsächlich profitiert oder die Fäden zieht.

Dieser Leitfaden erklärt, wer als wirtschaftlich Berechtigter gilt, warum Banken und Behörden so genau hinschauen und wie Sie die Person an der Spitze einer Beteiligungskette ermitteln. Er zeigt außerdem, wo die LEI ins Bild passt.

Denn die Gesellschaft eindeutig zu identifizieren und die Person dahinter zu kennen sind zwei Hälften derselben Transparenz. Bei LEI24 vergeben und verwalten wir LEIs für Unternehmen, und Fragen zur wirtschaftlichen Berechtigung tauchen dabei ständig auf.

Wirtschaftlich Berechtigter: Definition nach GwG und FATF

Die Definition wird klar, sobald man Eigentum auf dem Papier von tatsächlicher Kontrolle trennt. Ein wirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person, der ein Unternehmen letztlich gehört oder die es kontrolliert, selbst wenn die offiziellen Unterlagen zunächst woanders hinweisen.

Die international gebräuchlichste Definition stammt von der Financial Action Task Force (FATF), der globalen Instanz im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die FATF beschreibt den UBO als die natürliche Person, die einen Kunden letztlich besitzt oder kontrolliert oder in deren Auftrag eine Transaktion ausgeführt wird.

Zwei Punkte sind für deutsche Unternehmen wichtig.

Erstens ist ein wirtschaftlich Berechtigter immer eine natürliche Person, niemals eine Gesellschaft. Gehört ein Unternehmen einer anderen Gesellschaft, folgen Sie der Beteiligungskette nach oben, bis Sie bei den Personen an der Spitze ankommen.

Zweitens zählt die Substanz, nicht die Bezeichnung. Jemand kann über Anteile, über Stimmrechte oder über Einfluss wirtschaftlich Berechtigter sein, der in keinem einzigen Dokument auftaucht.

Wer gilt als wirtschaftlich Berechtigter? Die 25-Prozent-Schwelle

In Deutschland gilt nach dem Geldwäschegesetz in der Regel als wirtschaftlich Berechtigter, wer mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile oder Stimmrechte hält. Diese Schwelle ist der übliche Ausgangspunkt, aber nicht der einzige Test.

Eine Person gilt typischerweise als wirtschaftlich Berechtigter, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Sie hält mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile.
  • Sie hält mehr als 25 Prozent der Stimmrechte.
  • Sie kann die Mehrheit der Geschäftsführung oder des Vorstands bestellen oder abberufen.
  • Sie übt auf vergleichbare Weise Kontrolle über die Gesellschaft aus.

Kontrolle ohne 25 Prozent: weitere Fälle

Beteiligungsquoten sind der offensichtliche Weg, doch die Kontrolle wird oft übersehen. Wer nur einen kleinen Anteil oder gar keine Anteile hält, kann trotzdem wirtschaftlich Berechtigter sein, wenn er die Geschicke der Gesellschaft lenkt.

Das kann über Gesellschaftervereinbarungen, Vetorechte, die Kontrolle der Finanzierung oder Einfluss über eine Stiftung oder ein anderes Unternehmen geschehen. Setzt sich eine Person bei Entscheidungen regelmäßig durch, gehört sie in die Prüfung.

Wenn niemand die Schwelle erreicht: der fiktive wirtschaftlich Berechtigte

Manchmal überschreitet keine Person die 25-Prozent-Grenze und niemand hält eindeutige Kontrolle. Die Pflicht entfällt dann nicht.

In diesem Fall gilt der gesetzliche Vertreter, etwa der Geschäftsführer oder geschäftsführende Gesellschafter, als fiktiver wirtschaftlich Berechtigter. Der Grundsatz lautet: Jede Rechtseinheit muss auf reale Personen zurückführbar sein, ohne Sackgassen.

Warum die Identifizierung wichtig ist: Geldwäsche, Sanktionen und Kontoeröffnung

Die wirtschaftliche Berechtigung ist keine reine Formsache. Sie steht im Zentrum der Geldwäscheprävention und der KYC-Prüfungen, die Banken, Kreditgeber und verpflichtete Unternehmen durchführen, bevor sie eine Geschäftsbeziehung eingehen.

Ist die Sache unklar, sind die Folgen unmittelbar und praktisch. Ein Unternehmen, das seine Eigentums- und Kontrollverhältnisse nicht sauber belegen kann, erlebt oft, dass die Eröffnung eines Geschäftskontos stockt, eine Finanzierung sich verzögert oder das Onboarding bei einem neuen Partner ins Stocken gerät.

Dieselben Prüfungen dienen dem Sanktions-Screening, das seit 2022 in der Compliance deutlich an Bedeutung gewonnen hat. Verschleierte oder verschachtelte Eigentümerstrukturen sind genau der Weg, auf dem unredliche Akteure diese Kontrollen umgehen wollen.

Abgrenzung zu ähnlichen Rollen

Der Begriff Eigentümer wird oft locker verwendet. Es hilft, den wirtschaftlich Berechtigten von den Rollen zu trennen, mit denen er verwechselt wird.

Wirtschaftlich Berechtigter vs. rechtlicher Eigentümer

Der rechtliche Eigentümer ist diejenige Person, die als Inhaber der Anteile eingetragen ist. Häufig sind rechtlicher Eigentümer und wirtschaftlich Berechtigter dieselbe Person.

Sie fallen auseinander, wenn Anteile über Treuhänder, Holdinggesellschaften oder Stiftungen gehalten werden. Dann ist der Name im Register nicht die Person, die wirklich profitiert.

Rolle Wer das ist In offiziellen Unterlagen sichtbar?
Rechtlicher Eigentümer Person oder Gesellschaft, die als Inhaber der Anteile eingetragen ist Ja
Gesellschafter Inhaber von Geschäftsanteilen, kann Person oder Gesellschaft sein Ja
Geschäftsführer Person, die die Gesellschaft im Tagesgeschäft leitet Ja
Wirtschaftlich Berechtigter Natürliche Person, die die Gesellschaft letztlich besitzt oder kontrolliert Nicht immer, oft erst durch Nachverfolgung

Wirtschaftlich Berechtigter und das Transparenzregister

In Deutschland wird die wirtschaftliche Berechtigung über das Transparenzregister umgesetzt. Nahezu alle Rechtseinheiten, etwa GmbH und AG, müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Register melden.

Seit der Umstellung vom Auffangregister zum Vollregister reicht ein Verweis auf andere Register nicht mehr aus. Die Angaben müssen aktiv und aktuell im Transparenzregister hinterlegt sein.

Wie identifiziert man einen wirtschaftlich Berechtigten?

Den wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln bedeutet im Kern, Eigentum und Kontrolle bis zu einer Person zurückzuverfolgen und die Belege festzuhalten. Die Grundmethode sieht so aus:

  1. Erfassen Sie die vollständige Eigentums- und Kontrollstruktur der Gesellschaft.
  2. Verfolgen Sie jeden Gesellschafter, der eine Gesellschaft ist, über die jeweilige Muttergesellschaft nach oben, bis Sie bei natürlichen Personen ankommen.
  3. Prüfen Sie Stimmrechte, Bestellungsrechte und alle Vereinbarungen, die jemandem Kontrolle verschaffen.
  4. Wenden Sie die 25-Prozent-Regel und die Kontrolltests an und halten Sie fest, wer warum infrage kommt.

Eine saubere Due Diligence heißt, diese Belege aktuell zu halten. Eigentümer ändern sich, und eine veraltete Akte ist eine schwache Akte.

Beispiel: Ermittlung über eine Holdinggesellschaft

Angenommen, die Trading GmbH gehört vollständig der Holding GmbH. An der Oberfläche ist der Eigentümer eine Gesellschaft, keine Person.

Die Holding GmbH wiederum gehört zu 100 Prozent einer Einzelperson, nennen wir sie Sabine. Folgt man der Kette, kontrolliert Sabine die Holding GmbH, die Holding GmbH kontrolliert die Trading GmbH, also ist Sabine wirtschaftlich Berechtigte beider Gesellschaften. Ihr Name steht dabei in keiner Gesellschafterliste der Trading GmbH.

Schwierige Fälle: Stiftungen, Trusts und verschachtelte Strukturen

Bei Stiftungen, Trusts und mehrstufigen Gruppen wird die Ermittlung anspruchsvoll. Bei einer Treuhand oder einem Trust müssen Sie möglicherweise Treugeber, Treuhänder und Begünstigte berücksichtigen statt eines einzelnen Eigentümers.

Verschachtelte internationale Strukturen sind manchmal gerade dazu gebaut, die Person an der Spitze zu verdecken. Treuhänder und ähnliche Einheiten haben eigene Transparenzpflichten, und viele benötigen eine eigene LEI. Unser Leitfaden zur LEI für Trusts zeigt, wie das in der Praxis funktioniert.

Regeln zur wirtschaftlichen Berechtigung in Deutschland (2026)

Die Transparenzvorschriften sind stetig strenger geworden. 2026 ist das Umfeld deutlich anspruchsvoller als noch vor wenigen Jahren.

Das Geldwäschegesetz (GwG)

Das Geldwäschegesetz ist das Rückgrat der UBO-Pflichten für verpflichtete Unternehmen. Es legt die Sorgfaltspflichten und die Prüfungen zur wirtschaftlichen Berechtigung fest, die Banken, Steuerberater, Kanzleien und viele weitere vor und während einer Geschäftsbeziehung durchführen müssen.

Das Transparenzregister

Das Transparenzregister ist die zentrale Stelle, an der die wirtschaftlich Berechtigten erfasst werden. Unternehmen müssen ihre Angaben dort eintragen und aktuell halten.

Versäumnisse können Bußgelder nach sich ziehen, und die Eintragung ist seit der Umstellung zum Vollregister für nahezu alle Gesellschaften verpflichtend.

Das EU-Geldwäschepaket und die AMLA

Über das nationale Recht hinaus hat die EU ein einheitliches Geldwäschepaket beschlossen. Dazu gehört eine neue europäische Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche, die AMLA, mit Sitz in Frankfurt am Main.

Die neuen Regeln werden in den kommenden Jahren schrittweise wirksam und harmonisieren die UBO-Anforderungen europaweit. Für deutsche Unternehmen heißt das: Die Anforderungen an Transparenz steigen weiter.

Ihre Meldepflichten und die UBO-Erklärung

In der Praxis fallen Ihre Pflichten in zwei Bereiche. Sie müssen Ihre Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten korrekt und aktuell im Transparenzregister halten.

Und Sie müssen jederzeit eine UBO-Erklärung vorlegen können, wenn eine Bank, ein Kreditgeber oder ein Geschäftspartner sie im Rahmen seiner Prüfungen anfordert. Beides als laufende Aufgabe zu behandeln statt als einmaliges Formular ist der Kern solider finanzieller Compliance.

Wie die LEI zur Transparenz der wirtschaftlichen Berechtigung beiträgt

Eine UBO-Prüfung beantwortet die Frage, wer die Person hinter der Gesellschaft ist. Eine LEI-Nummer beantwortet die Frage, um welche Gesellschaft es genau geht, präzise und weltweit.

Beides ergänzt sich. Die LEI ist ein 20-stelliger Code, der eine Rechtseinheit in jedem Markt der Welt eindeutig kennzeichnet. So können Geschäftspartner genau erkennen, mit wem sie es zu tun haben, noch bevor sie die Beteiligungskette aufdröseln.

Für Unternehmen bedeutet das eine sauberere Due Diligence in beide Richtungen. Trägt Ihre eigene Einheit eine LEI, können Partner Sie in Sekunden über eine öffentliche LEI-Suche verifizieren.

Das nimmt Reibung aus dem Onboarding und stärkt genau die Transparenz, auf die die UBO-Regeln abzielen. Der Weg dorthin ist kurz: Die LEI-Registrierung ist mit wenigen Unterlagen erledigt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ein wirtschaftlich Berechtigter eine Gesellschaft sein?

Nein. Ein wirtschaftlich Berechtigter ist immer eine natürliche Person. Gehört ein Unternehmen einer anderen Gesellschaft, verfolgen Sie die Kette nach oben, bis Sie bei den Personen ankommen, die letztlich besitzen oder kontrollieren.

Ist ein wirtschaftlich Berechtigter dasselbe wie ein UBO?

Ja. Wirtschaftlich Berechtigter ist der deutsche Rechtsbegriff aus dem Geldwäschegesetz, UBO ist die international gebräuchliche Bezeichnung für dieselbe Person.

Wie hoch ist die Schwelle in Deutschland?

Mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile oder Stimmrechte ist der übliche Test, daneben gelten weitere Kontrolltests wie das Recht, die Mehrheit der Geschäftsführung zu bestellen oder abzuberufen.

Wo wird das in Deutschland erfasst?

Im Transparenzregister, das die wirtschaftlich Berechtigten der deutschen Gesellschaften zentral führt.

Brauche ich eine LEI, um den wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln?

Nein, das sind getrennte Anforderungen. Die LEI identifiziert die Einheit, die UBO-Prüfung die Person dahinter. Zusammen ergeben sie ein vollständiges Bild. Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, sehen Sie unter wer braucht eine LEI-Nummer.

Share the Post: