Was ist Solvency II?

Solvency II ist das harmonisierte Aufsichtsregime der Europäischen Union für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen. Es legt risikobasierte Kapital-, Governance- und Berichtspflichten fest, die die Widerstandsfähigkeit der Versicherer stärken und die Ansprüche der Versicherungsnehmer schützen sollen. Wenn Ihr Unternehmen unter diese Vorschriften fällt, ist das Verständnis von Solvency II und seinen Anforderungen für die laufende Compliance entscheidend.

Bei LEI24 unterstützen wir Unternehmen, die für ihre aufsichtsrechtlichen Meldungen eine LEI registrieren müssen, schnell und unkompliziert. In diesem Artikel erklären wir das Regelwerk, die drei Säulen und zeigen, wie eine gültige LEI dabei hilft, Ihre Berichterstattung reibungslos zu halten.

Solvency II erklärt: das EU-Aufsichtsregime für Versicherer

Die Solvency-II-Richtlinie (2009/138/EG) trat am 1. Januar 2016 vollständig in Kraft und löste das vorherige, zersplitterte nationale Regelwerk durch ein einheitliches, risikobasiertes Kapitalregime für Versicherer und Rückversicherer im Europäischen Wirtschaftsraum ab. Ihr Kernziel ist der Schutz der Versicherungsnehmer. Dazu verlangt die Solvency II Richtlinie, dass Unternehmen ihre Risiken quantifizieren, ausreichende Finanzmittel vorhalten und ihre Solvabilitätsposition transparent offenlegen.

Statt einer pauschalen Kapitalanforderung wird die Kapitalausstattung an das individuelle Risikoprofil des Unternehmens angepasst. Berücksichtigt werden unter anderem das versicherungstechnische Risiko, das Marktrisiko, das Gegenparteiausfallrisiko und das operationelle Risiko. Die Solvabilitätskapitalanforderung ist grundsätzlich so kalibriert, dass sie einem Value-at-Risk der Basiseigenmittel mit einem Konfidenzniveau von 99,5 Prozent über einen Zeitraum von einem Jahr entspricht. Vereinfacht wird dies häufig als Schutz gegen ein statistisches 200-Jahres-Ereignis beschrieben.

Für wen gilt Solvency II?

Solvency II gilt für alle Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in der EU, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Dazu zählen:

  • Erstversicherer (Leben und Nichtleben)
  • Rückversicherer
  • Captive-Versicherungsunternehmen
  • Versicherungsholdinggesellschaften und Finanzholdinggesellschaften auf Gruppenebene, sofern die Gruppe ein Versicherungsunternehmen umfasst

Kleinere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Vollanwendung ausgenommen sein. Die Freistellung nach Artikel 4 der Solvency-II-Richtlinie ist an mehrere Bedingungen geknüpft, unter anderem an Schwellenwerte für die Bruttoprämieneinnahmen und die versicherungstechnischen Rückstellungen. In Deutschland übt die BaFin die Aufsicht über die betroffenen Unternehmen aus.

Die drei Säulen von Solvency II

Das Regelwerk folgt dem Drei-Säulen-Modell, angelehnt an die Basel-Vorgaben für Banken. Gemeinsam bilden die Solvency II Säulen ein vollständiges Aufsichtssystem, das weit über eine reine Kapitalkennzahl hinausgeht.

Säule 1: Kapital und Bewertung (SCR, MCR, Eigenmittel)

Säule 1 ist der quantitative Kern. Sie definiert die marktkonsistente Bewertung von Aktiva und Passiva und legt zwei zentrale Kapitalschwellen fest.

  • SCR (Solvabilitätskapitalanforderung): Die Zielkapitalausstattung, die einen 200-Jahres-Schock auffangen soll. Die SCR Solvency II Berechnung kann mittels der Standardformel oder, mit aufsichtlicher Genehmigung, über ein unternehmenseigenes internes Modell erfolgen.
  • MCR (Mindestkapitalanforderung): Die absolute Untergrenze. Sinkt das Kapital unter den MCR, schreitet die Aufsicht unverzüglich ein und kann die Betriebserlaubnis entziehen.
  • Eigenmittel: Die Mittel, die zur Erfüllung von SCR und MCR herangezogen werden, unterteilt in Qualitätsstufen.

Säule 2: Governance und Risikomanagement

Säule 2 lenkt den Blick von der reinen Berechnung auf die Unternehmensführung. Sie verlangt ein wirksames Governance-System mit einer fachlich geeigneten Geschäftsleitung, klaren Risikomanagementfunktionen und robusten internen Kontrollen. Die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA) ist das zentrale Instrument von Säule 2 und wird im nächsten Abschnitt ausführlich behandelt.

Säule 3: Berichterstattung und Offenlegung (SFCR, QRTs)

Säule 3 schreibt eine transparente, standardisierte Offenlegung gegenüber dem Markt und den Aufsichtsbehörden vor. Die Solvency II reporting Pflichten stützen sich im Wesentlichen auf zwei Berichtsformate:

  • SFCR (Solvabilitäts- und Finanzlagebericht): Ein öffentliches Dokument, das Geschäftstätigkeit, Governance, Risikolage, Kapitalmanagement und Bilanzbewertung detailliert beschreibt.
  • RSR (Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht): Eine vertraulichere, detailliertere Vorlage an die Aufsicht, häufig ergänzt um QRTs (quantitative Berichtsvorlagen), die eine europaweit einheitliche Datenauswertung ermöglichen.

Im Rahmen des regulatorischen Reportings unter Säule 3 wird die Legal Entity Identifier herangezogen, um eine konsistente Identifikation des Unternehmens in den Meldebögen und Offenlegungen sicherzustellen.

Was ist die ORSA?

Die ORSA (Own Risk and Solvency Assessment) ist die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung. Sie ist kein einmaliger Bericht, sondern ein zukunftsgerichteter, interner Prozess. Das Leitungsorgan ermittelt darin den Gesamtsolvabilitätsbedarf, prüft Abweichungen des eigenen Risikoprofils von den Annahmen des SCR und beurteilt die Fähigkeit, unter verschiedenen Stressszenarien solvent zu bleiben. Die Aufsicht erwartet, dass die ORSA in die strategische Entscheidungsfindung eingebettet ist und nicht als reine Compliance-Übung abgehakt wird.

Solvency II und IFRS 17 im Vergleich

Solvency II und IFRS 17 befassen sich beide mit Versicherungsverpflichtungen, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke. Während Solvency II ein Aufsichtsregime ist, das unter anderem eine angemessene Kapitalausstattung sicherstellen soll, handelt es sich bei IFRS 17 um einen Rechnungslegungsstandard für die einheitliche Abbildung von Versicherungsverträgen im Jahresabschluss. Die beiden Rahmenwerke verwenden unterschiedliche Bewertungsansätze: Solvency II berücksichtigt eine aufsichtsrechtliche Risikomarge, während IFRS 17 einen Risikoausgleich für nichtfinanzielle Risiken vorsieht. Auch die Gewinnrealisierung unterscheidet sich. Da beide Systeme teilweise auf denselben Grunddaten aufbauen, benötigen Versicherer eine Datenarchitektur, die beide Anforderungen zuverlässig unterstützt.

Die Solvency-II-Reform: Was sich ändert

Der europäische Gesetzgeber hat das Solvency-II-Regelwerk überprüft und mit der Richtlinie (EU) 2025/2 angepasst. Die Reform verfolgt mehrere Ziele: eine Neukalibrierung der Kapitalanforderungen, eine stärkere Proportionalität zugunsten kleinerer Versicherer und eine verpflichtende Einbeziehung von Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement. Außerdem werden die Berichtspflichten für bestimmte Unternehmen verschlankt. Die Mitgliedstaaten müssen die Änderungen bis zum 30. Januar 2027 umsetzen.

Wie die LEI das Solvency-II-Reporting unterstützt

Legal Entity Identifier sind in der Solvency-II-Berichterstattung weit verbreitet und werden von den Aufsichtsbehörden als wichtiges Instrument zur eindeutigen Identifizierung von Unternehmen in den QRTs und sonstigen Meldungen erwartet. Die Kennung ermöglicht es, sowohl das berichtende Versicherungsunternehmen als auch die Emittenten der von ihm gehaltenen Vermögenswerte eindeutig zu identifizieren. Fehlen die LEI-Informationen oder sind sie veraltet, kann dies zu Bearbeitungsverzögerungen und Rückfragen der Aufsicht führen.

Wenn Ihre LEI den Registrierungsstatus LAPSED aufweist, bedeutet das nicht, dass die Kennung erloschen ist. Der Status zeigt vielmehr, dass die turnusgemäße Verlängerung und erneute Validierung der Referenzdaten überfällig sind. Da Aufsichtsbehörden, Meldesysteme oder Gegenparteien aktuelle LEI-Daten verlangen können, sollte die Verlängerung rechtzeitig veranlasst werden. Über LEI24 können Sie die Registrierung, Verlängerung, Aktualisierung oder Übertragung einer LEI beantragen. Die Bearbeitungsdauer hängt von den Angaben zum Unternehmen, den verfügbaren Nachweisen und den erforderlichen Validierungsprüfungen ab.

So bereiten Sie sich auf die Solvency-II-Compliance vor

Ob Sie die Anforderungen erstmalig umsetzen oder sich auf die geänderten Vorschriften der Reform einstellen, die folgenden Schritte helfen, einen stabilen Compliance-Prozess aufzubauen.

  1. Risikoprofil abbilden – Erfassen Sie alle wesentlichen Risikokategorien und prüfen Sie, ob die Standardformel Ihr Profil angemessen widerspiegelt. Falls nicht, beginnen Sie frühzeitig den Dialog über ein internes Modell.
  2. ORSA im Unternehmen verankern – Betreiben Sie die ORSA als kontinuierlichen Diskussionsprozess auf Leitungsebene und verknüpfen Sie die Szenarien mit der Geschäftsplanung.
  3. Datenbasis vereinheitlichen – Solvency II und IFRS 17 greifen auf ähnliche Policen- und Assetdaten zurück. Investieren Sie in eine konsistente Datenarchitektur, um Doppelarbeiten zu vermeiden.
  4. Governance und Schlüsselfunktionen prüfen – Stellen Sie sicher, dass die versicherungsmathematische Funktion, das Risikomanagement, die Compliance und die interne Revision angemessen unabhängig aufgestellt sind.
  5. LEI frühzeitig prüfen – Kontrollieren Sie vor einer Meldefrist, ob Ihre LEI den erforderlichen Registrierungsstatus aufweist und die zugehörigen Referenzdaten aktuell sind. Ein LAPSED-Status zeigt, dass die turnusgemäße Verlängerung überfällig ist, und kann je nach Meldesystem zu Verzögerungen oder Rückfragen führen. Prüfen Sie deshalb den nächsten Verlängerungstermin und veranlassen Sie erforderliche Aktualisierungen rechtzeitig.

Mit diesen vorbereitenden Maßnahmen wird aus einer komplexen regulatorischen Pflicht ein strukturierter, wiederholbarer Prozess, der die langfristige finanzielle Compliance Ihres Unternehmens stärkt.

Solvency II in einem sich wandelnden Umfeld

Solvency II hat einen einheitlichen, risikosensitiven Aufsichtsrahmen für den europäischen Versicherungsmarkt geschaffen. Es gab den Aufsehern eine gemeinsame Sprache, erhöhte die Transparenz der Versicherer und stellte den Schutz der Versicherungsnehmer in den Mittelpunkt. Die bevorstehende Reform zeigt, dass das Regelwerk nicht statisch ist, sondern an neue wirtschaftliche und gesellschaftliche Herausforderungen angepasst wird. Eine eindeutige und verlässliche Identifikation der beteiligten Unternehmen bleibt dabei ein wichtiger Bestandteil des regulatorischen Reportings. Wo eine LEI verlangt oder verwendet wird, sollten Unternehmen darauf achten, dass die Kennung und die damit verbundenen Referenzdaten aktuell sind.

Wenn Sie Ihre nächste Meldung vorbereiten, prüfen Sie frühzeitig, ob eine LEI benötigt wird und ob ein bestehender LEI-Datensatz aktuell ist. Über LEI24 können Sie die Registrierung oder Übertragung einer LEI beantragen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind die drei Säulen von Solvency II?

Säule 1: Kapitalanforderungen (SCR, MCR) und Bewertung. Säule 2: Governance und Risikomanagement (ORSA). Säule 3: Transparente Berichterstattung durch den SFCR und die QRTs.

Wann trat Solvency II in Kraft?

Die Solvency-II-Richtlinie trat am 1. Januar 2016 vollständig in Kraft, nach einer längeren Entwicklungs- und Übergangsphase.

Wer beaufsichtigt Solvency II in Deutschland?

In Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die zuständige Aufsichtsbehörde für die Einhaltung der Solvency-II-Vorschriften.

Worin unterscheiden sich Solvency II und IFRS 17?

Solvency II ist ein Aufsichtsregime zur Kapitalsicherung; IFRS 17 ein Rechnungslegungsstandard. Sie unterscheiden sich in der Bewertung, der Risikomarge und der Gewinnrealisierung.

Was ist der SCR unter Solvency II?

Der SCR (Solvabilitätskapitalanforderung) ist die Zielkapitalausstattung, die mit einer Sicherheit von 99,5 Prozent über ein Jahr alle wesentlichen Risiken abdeckt.

Brauchen Versicherer eine LEI für das Solvency-II-Reporting?

Eine LEI wird in den QRTs und anderen Meldeformaten von den Aufsichtsbehörden weithin erwartet. Fehlende oder veraltete LEI-Daten können zu Verzögerungen und Rückfragen führen.

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