FATCA ist ein US-amerikanisches Gesetz, das Finanzinstitute weltweit dazu verpflichtet beziehungsweise über zwischenstaatliche Abkommen dazu anhält, Konten mit Bezug zu US-Steuerpflichtigen zu identifizieren und zu melden. In Deutschland betrifft die Meldepflicht vor allem Banken, Verwahrstellen, Investmentunternehmen und bestimmte Versicherungen. Die meisten anderen Unternehmen kommen mit FATCA nur in Berührung, wenn ihre Bank Angaben zur Klassifizierung, zur steuerlichen Ansässigkeit oder zur Eigentümerstruktur anfordert. Eine eigene FATCA-Registrierung oder -Meldung ist für ein typisches Unternehmen außerhalb des Finanzsektors nicht vorgesehen.
In Bankformularen tauchen dabei zwei Kennungen auf, die leicht verwechselt werden: die GIIN aus dem FATCA-System und der LEI. Wer einen LEI beantragen möchte, sollte beide auseinanderhalten, denn sie gehören zu getrennten Systemen und erfüllen unterschiedliche Zwecke.
FATCA einfach erklärt
FATCA steht für Foreign Account Tax Compliance Act. Die USA haben das Gesetz 2010 verabschiedet, um mehr Transparenz über Konten und Finanzvermögen zu schaffen, die US-Steuerpflichtige außerhalb der Vereinigten Staaten halten. Finanzinstitute außerhalb der USA sollen solche Konten erkennen und die Kontodaten an den Internal Revenue Service (IRS) übermitteln, entweder direkt oder über die Steuerverwaltung ihres eigenen Landes.
Das Gesetz schafft Identifizierungs-, Sorgfalts- und Meldepflichten. Eine allgemeine Steuer für deutsche Unternehmen entsteht daraus nicht, und die Abgabe von FATCA-Angaben bei Ihrer Bank löst für sich genommen keine US-Steuer aus. Die FATCA-Übersicht des IRS beschreibt die US-Seite des Regimes. Den Abkommensstand der einzelnen Partnerstaaten veröffentlicht das US-Finanzministerium auf seiner FATCA-Seite.
Im Kern beruht FATCA auf vier Grundsätzen:
- Im Fokus stehen US-Steuerpflichtige mit Konten oder Vermögen außerhalb der USA.
- Finanzinstitute identifizieren und melden, Kontoinhaber liefern auf Anfrage die nötigen Angaben.
- Nicht teilnehmende ausländische Finanzinstitute riskieren eine US-Quellensteuer von 30 Prozent auf bestimmte Zahlungen aus US-Quellen.
- Bei Modell-1-Abkommen wie dem deutsch-amerikanischen melden Finanzinstitute über die nationale Steuerbehörde.
FATCA in Deutschland
Deutschland setzt FATCA über ein bilaterales Abkommen mit den USA um, das im Mai 2013 unterzeichnet wurde. Es folgt dem sogenannten Modell 1: Meldende deutsche Finanzinstitute übermitteln ihre Daten nicht einzeln an den IRS, sondern an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die Regeln zu Identifizierung, Registrierung und Meldung stehen in der FATCA-USA-Umsetzungsverordnung (FATCA-USA-UmsV).
FATCA-Meldungen durchlaufen jedes Jahr dieselben Stationen:
- Ein meldendes deutsches Finanzinstitut überprüft die Konten, die es führt.
- Es identifiziert die US-amerikanischen meldepflichtigen Konten.
- Es übermittelt die vorgeschriebenen Daten elektronisch an das BZSt.
- Das BZSt leitet die relevanten Informationen an den IRS weiter.
Für wen FATCA gilt
Direkte Meldepflichten treffen meldende Finanzinstitute. FATCA soll Konten mit Bezug zu spezifizierten US-Personen identifizieren. Deutsche Unternehmen und andere Rechtsträger ohne Finanztätigkeit haben in der Regel keine eigene Meldepflicht, müssen ihrer Bank aber auf Anfrage die nötigen Informationen geben. Welche Anforderungen auf Sie zukommen, hängt davon ab, zu welcher dieser drei Gruppen Ihre Organisation oder ihre Eigentümer gehören.
Deutsche Finanzinstitute
FATCA kennt vier Hauptkategorien von Finanzinstituten: Einlageninstitute wie Banken und Sparkassen, Verwahrinstitute, Investmentunternehmen und spezifizierte Versicherungsgesellschaften, die rückkaufsfähige Versicherungs- oder Rentenversicherungsverträge anbieten. Maßgeblich ist die tatsächliche Tätigkeit. Ein Unternehmen mit „Invest“ im Namen wird dadurch nicht zum Finanzinstitut, und auch die deutsche Rechtsform allein entscheidet nichts. Eine GmbH oder Stiftung kann etwa dann als Investmentunternehmen gelten, wenn ein Finanzinstitut ihr Vermögen mit Ermessensspielraum verwaltet und der Rechtsträger den maßgeblichen Einkünftetest erfüllt.
Meldende deutsche Finanzinstitute haben mehrere Pflichten: Sie identifizieren Konten, wenden die vorgeschriebenen Sorgfaltsverfahren an, registrieren sich beim IRS, übermitteln Daten an das BZSt und bewahren Nachweise auf. Bestimmte Einrichtungen gelten als nicht meldende Finanzinstitute. Wo die Einordnung nicht eindeutig ist, sollten Sie die vollständigen Definitionen im Abkommen und in der Verordnung prüfen.
US-Personen und meldepflichtige Konten
FATCA zielt in erster Linie auf Konten, die spezifizierten US-Personen zuzurechnen sind. Dazu zählen US-Staatsbürger unabhängig von ihrem Wohnsitz, in den USA steuerlich ansässige Personen wie Inhaber einer Green Card sowie bestimmte US-Gesellschaften und Trusts. Börsennotierte US-Kapitalgesellschaften, US-Banken und staatliche Stellen sind unter anderem ausgenommen. Eine Deutsch-Amerikanerin mit Wohnsitz in München ist ebenfalls eine spezifizierte US-Person, auch wenn sie nie in den USA gelebt hat.
Ein nicht US-amerikanischer Rechtsträger wird relevant, wenn er als passiver NFFE eingestuft ist und eine oder mehrere seiner beherrschenden Personen spezifizierte US-Personen sind. Als passiv gilt ein Rechtsträger, der kein Finanzinstitut ist und die Voraussetzungen für einen aktiven NFFE nicht erfüllt. Hinweise auf einen US-Bezug, etwa eine US-Anschrift, ein US-Geburtsort oder ein Dauerauftrag auf ein US-Konto, lösen weitere Prüfungen aus. Ein solches Merkmal allein macht ein Konto noch nicht meldepflichtig. Die Bank klärt den Status in der Regel über eine Selbstauskunft oder zusätzliche Nachweise.
Ob Sie persönlich in den USA steuerpflichtig sind, hängt von Ihren individuellen Umständen ab. In komplexen Fällen ist eine Steuerberatung mit US-Erfahrung die richtige Anlaufstelle.
Deutsche Unternehmen und andere Rechtsträger
Als Kontoinhaber reicht ein deutscher Rechtsträger, ob GmbH, AG, Personengesellschaft oder Stiftung, nicht automatisch eine FATCA-Meldung ein. Ihre Bank kann jedoch verlangen, dass Sie den FATCA-Status, die steuerliche Ansässigkeit, die Tätigkeit, die Eigentümerstruktur und gegebenenfalls die beherrschenden Personen dokumentieren.
Genauer hinsehen sollten Investmentunternehmen und Rechtsträger, die überwiegend passive Einkünfte wie Dividenden oder Zinsen erzielen. Bei ihnen hängt die Einordnung von Tätigkeit, Einkünften, Vermögen und Verwaltung ab. Wird ihr Vermögen von einem Finanzinstitut verwaltet, gilt eine Vermögensgesellschaft unter Umständen selbst als Finanzinstitut.
Bei Angaben zur Eigentümerstruktur werden zwei Begriffe oft gleichgesetzt, die aus unterschiedlichen Regelwerken stammen. Die beherrschende Person ist ein Begriff aus dem FATCA-Abkommen und seinen Sorgfaltspflichten. Der wirtschaftlich Berechtigte nach dem Geldwäschegesetz gehört zur Geldwäscheprävention. In der Praxis überschneiden sich beide Personenkreise häufig, deckungsgleich sind sie aber nicht automatisch.
FATCA-Klassifizierungen
Banken fragen nach Ihrem FATCA-Status, weil davon abhängt, welche weiteren Angaben sie benötigen und ob ein Konto meldepflichtig sein kann. Auf den Formularen erscheint häufig die Abkürzung NFFE. Sie steht für Non-Financial Foreign Entity, also einen ausländischen Rechtsträger, der kein Finanzinstitut ist. „Ausländisch“ meint dabei die US-Perspektive, sodass eine deutsche GmbH aus Sicht des IRS ein ausländischer Rechtsträger ist.
Die Einordnung richtet sich nach Tätigkeit, Einkünften, Vermögen, Eigentümerstruktur und möglichen Ausnahmen. Auch eine operativ tätige GmbH ist nicht automatisch ein aktiver NFFE.
| FATCA-Klassifizierung | Allgemeine Bedeutung | Typische Angaben |
|---|---|---|
| Finanzinstitut | Einlageninstitut, Verwahrinstitut, Investmentunternehmen oder spezifizierte Versicherungsgesellschaft. Entscheidend ist die tatsächliche Tätigkeit. | FATCA-Status und, sofern erforderlich, GIIN |
| Aktiver NFFE | Ein nichtfinanzieller Rechtsträger, der mindestens ein Kriterium für aktive NFFEs erfüllt. Beim Einkünfte- und Vermögenstest müssen weniger als 50 Prozent der Einkünfte passiv sein und weniger als 50 Prozent der Vermögenswerte passive Einkünfte erzeugen oder dafür gehalten werden. Für börsennotierte Gesellschaften und bestimmte Konzernunternehmen gelten gesonderte Kriterien. | Steuerliche Ansässigkeit, Steueridentifikationsnummer und Bestätigung des Status |
| Passiver NFFE | Ein nichtfinanzieller Rechtsträger, der kein Finanzinstitut ist und kein Kriterium für aktive NFFEs erfüllt. | Angaben zu beherrschenden Personen, einschließlich der Frage, ob diese spezifizierte US-Personen sind |
| Befreite oder besonders behandelte Einrichtung | Eine Einrichtung mit einem festgelegten Sonderstatus, etwa eine staatliche Stelle, Zentralbank, internationale Organisation oder bestimmte Altersvorsorgeeinrichtung. | Beanspruchte Kategorie und Grundlage des Sonderstatus |
Jede Kategorie beruht auf rechtlichen Tests mit eigenen Bedingungen und Ausnahmen. Beratung kann insbesondere bei professionell verwaltetem Vermögen, hohen Beteiligungs- oder Kapitalerträgen, mehrstufigen Eigentümerstrukturen, Treuhandverhältnissen oder Beteiligten mit US-Bezug sinnvoll sein.
FATCA-Selbstauskunft bei Banken
Mit der FATCA-Selbstauskunft stellt Ihre Bank fest, wo Ihr Rechtsträger steuerlich ansässig ist, welche Klassifizierung er hat und ob das Konto meldepflichtig sein könnte. Die Anfrage gehört zu den Sorgfaltspflichten der Bank. Ein FATCA-Formular zu erhalten bedeutet nicht, dass Sie oder Ihr Unternehmen US-Steuern schulden.
Banken fordern die Selbstauskunft typischerweise bei der Eröffnung eines Geschäftskontos an. Bestehende Kunden erhalten sie ebenfalls, wenn die Bank ihre Kundendaten überprüft oder sich Angaben geändert haben.
Die FATCA-Abfrage läuft oft parallel zum KYC-Prozess, mit dem Finanzinstitute Identität und Eigentümerstruktur ihrer Kunden verifizieren. Viele Banken fassen FATCA- und CRS-Angaben in einem gemeinsamen Formular zusammen.
Angaben in der FATCA-Selbstauskunft
Welche Angaben die Bank verlangt, hängt vom Kundentyp und vom Konto ab. Typisch sind:
- Name und eingetragene Anschrift
- Staat der Gründung oder Errichtung
- Steuerliche Ansässigkeit
- Steueridentifikationsnummer
- FATCA-Status
- GIIN, sofern vorhanden
- Art der Geschäftstätigkeit
- Angaben zur Eigentümerstruktur
- Angaben zu beherrschenden Personen
- Gründungs- oder Steuerunterlagen als Nachweis
Formulare deutscher Banken für Rechtsträger sind meist in getrennte Abschnitte gegliedert. Ein Teil erfasst die steuerliche Ansässigkeit und den Status des Rechtsträgers selbst. Ein weiterer betrifft die beherrschenden Personen passiver Rechtsträger, und ein eigener Abschnitt richtet sich an Finanzinstitute, etwa für die GIIN. Aufbau und verlangte Nachweise unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter.
Folgen fehlender Angaben
Fehlen Angaben, kann die Bank ihre Einordnung nicht abschließen. Sie fordert dann zusätzliche Nachweise an und kann die Kontoeröffnung oder andere Leistungen zurückstellen, bis die offenen Punkte geklärt sind.
Je nach anwendbaren Sorgfaltsvorschriften wirkt sich fehlende Dokumentation auch darauf aus, wie ein Konto eingestuft und gemeldet wird. Die Bank stützt sich in diesem Fall auf die Informationen, die ihr vorliegen.
Unter FATCA gemeldete Daten
Beim FATCA-Reporting übermittelt das meldende deutsche Finanzinstitut die Daten zu jedem meldepflichtigen Konto an das BZSt, das die relevanten Informationen an den IRS weiterleitet. Die Datenfelder legen die Erhebungs- und Übermittlungspflichten der FATCA-USA-UmsV fest. Welche davon anfallen, hängt von Kontoart und Kontoinhaber ab.
| Datenkategorie | Mögliche Angaben |
|---|---|
| Kontoinhaber | Name und Anschrift jeder spezifizierten US-Person, die das Konto hält |
| US-Steueridentifikationsnummer | Die US-amerikanische Steueridentifikationsnummer jeder meldepflichtigen Person |
| Beherrschende Personen | Bei einem passiven Rechtsträger Name, Anschrift und gegebenenfalls US-Steueridentifikationsnummer des Rechtsträgers und der ermittelten spezifizierten US-Personen |
| Kontonummer | Kontonummer oder funktionale Entsprechung, wenn keine Kontonummer vorhanden ist |
| Meldendes Finanzinstitut | Name und GIIN des meldenden deutschen Finanzinstituts |
| Kontostand oder Kontowert | Stand zum Ende des Kalenderjahres oder unmittelbar vor Auflösung des Kontos, bei rückkaufsfähigen Versicherungsverträgen einschließlich Bar- oder Rückkaufswert |
| Erträge | Bestimmte Zinsen, Dividenden und andere Einkünfte, die dem Konto im Kalenderjahr gutgeschrieben wurden |
| Bruttoerlöse | Bestimmte Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder dem Rückkauf von Vermögenswerten |
Nicht jedes Feld gilt für jedes Konto. Ein reines Einlagenkonto liefert zum Beispiel keine Angaben zu Veräußerungserlösen.
FATCA-Reporting für deutsche Finanzinstitute
Für ein meldendes deutsches Finanzinstitut ist FATCA-Reporting ein jährlicher Ablauf, der mit der Einordnung beginnt und mit der Übermittlung der erforderlichen Daten an das BZSt endet. Es gehört zum regulatorischen Reporting eines Instituts und hängt von denselben Grundlagen ab: korrekte Klassifizierung, belastbare Kundendaten und nachvollziehbare Aufzeichnungen.
Innerhalb der finanziellen Compliance steht FATCA meist neben CRS und der Geldwäscheprävention, weil alle drei auf dieselben Kundendaten zurückgreifen.
Ein Institut arbeitet typischerweise folgende Schritte ab:
- Prüfen, ob die Organisation ein deutsches Finanzinstitut ist.
- Klären, ob sie ein meldendes oder ein nicht meldendes Finanzinstitut ist.
- Sich beim IRS registrieren und eine GIIN beantragen, sofern erforderlich.
- Den Datensender beim BZSt anmelden und den Zugang zur elektronischen Übermittlung einrichten.
- Die vorgeschriebenen Identifizierungs- und Sorgfaltsverfahren anwenden.
- Die US-amerikanischen meldepflichtigen Konten ermitteln.
- Die erforderlichen Daten elektronisch an das BZSt übermitteln.
- Die Nachweise aufbewahren.
Die Meldefrist endet nach der FATCA-USA-UmsV am 31. Juli des folgenden Kalenderjahres. Belege, mit denen der Status eines Kontoinhabers festgestellt wurde, oder eine Aufzeichnung dieser Belege sind in der Regel sechs Jahre nach Ablauf des betreffenden Jahres aufzubewahren.
Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch über das BZStOnline-Portal oder die für FATCA vorgesehene Massendatenschnittstelle. Aktuelle technische Vorgaben, die geltende XML-Schema-Version und neue Mitteilungen des BZSt stehen auf der BZSt-Seite zur elektronischen Datenübermittlung und sollten vor jeder Meldung geprüft werden.
FATCA und CRS im Vergleich
FATCA und der Common Reporting Standard betreffen beide Informationen über Finanzkonten, beruhen aber auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und haben eine unterschiedliche geografische Reichweite. FATCA sucht nach Konten mit Bezug zu US-Steuerpflichtigen. CRS erfasst die steuerliche Ansässigkeit in allen teilnehmenden Staaten.
| Bereich | FATCA | CRS |
|---|---|---|
| Ursprung | US-amerikanisches Gesetz | OECD-Standard |
| Schwerpunkt | Konten mit Bezug zu US-Steuerpflichtigen | Steuerliche Ansässigkeit in teilnehmenden Staaten |
| Umsetzung in Deutschland | Deutsch-amerikanisches FATCA-Abkommen und FATCA-USA-UmsV | FKAustG |
| Deutsche Meldestelle | BZSt | BZSt |
| Internationaler Austausch | Mit dem IRS | Mit den Behörden teilnehmender Staaten |
| Zugehörige Kennung | GIIN für relevante Finanzinstitute | Keine direkte Entsprechung zur GIIN |
Ein Finanzinstitut kann unter beiden Systemen Pflichten haben. Für den Common Reporting Standard gelten in Deutschland seit dem 1. Januar 2026 erweiterte Regeln nach dem FKAustG, die unter anderem bestimmte E-Geld-Produkte einbeziehen.
FATCA, GIIN und LEI
Die GIIN und der LEI sind unterschiedliche Kennungen, und FATCA enthält keine allgemeine Regel, nach der jeder betroffene deutsche Rechtsträger einen LEI benötigt. Die GIIN wird über das FATCA-Registrierungssystem des IRS vergeben und identifiziert registrierte Finanzinstitute sowie bestimmte andere Rechtsträger innerhalb von FATCA. Eine LEI-Nummer identifiziert dagegen einen Rechtsträger im globalen LEI-System.
| Merkmal | GIIN | LEI |
|---|---|---|
| Zweck | Identifiziert Finanzinstitute und bestimmte andere Rechtsträger, die im FATCA-System registriert sind | Identifiziert Rechtsträger, die an Finanztransaktionen teilnehmen |
| Vergabe | IRS über das FATCA-Registrierungssystem | Akkreditierte LEI-Vergabestellen im globalen LEI-System |
| Zusammenhang mit FATCA | Wird für relevante FATCA-Registrierungs- und Meldepflichten verwendet | FATCA schreibt grundsätzlich keinen LEI vor |
Manche Organisationen brauchen beide Kennungen, jeweils aus eigenem Grund. Ein Wertpapierinstitut kann eine GIIN benötigen, wenn es unter FATCA registrierungspflichtig ist, und einen LEI für seine Transaktionsmeldungen nach MiFIR. Wer eine LEI-Nummer braucht, ergibt sich aus Tätigkeiten wie Handel, Meldungen oder Fondsverwaltung und nicht aus dem FATCA-Status. Ein LEI ersetzt keine FATCA-Registrierung und erfüllt keine FATCA-Pflichten.
Praktische Schritte für deutsche Unternehmen
Was als Nächstes zu tun ist, hängt davon ab, ob Sie als Kontoinhaber auf eine Bankanfrage reagieren oder als Finanzinstitut selbst melden. Eine FATCA-Registrierung beim IRS betrifft Institute, für die sie erforderlich ist. Als Datensender beim BZSt kann sich auch ein beauftragter Dienstleister anmelden.
Für Kontoinhaber und Rechtsträger
Wenn Ihre Bank eine FATCA-Selbstauskunft angefordert hat, gehen Sie so vor:
- Klären Sie, wofür die Bank oder der Finanzdienstleister die Angaben benötigt.
- Prüfen Sie Rechtsform, Tätigkeit, Einkünfte, Vermögen, steuerliche Ansässigkeit und Eigentümerstruktur.
- Bestimmen Sie den zutreffenden FATCA-Status.
- Ermitteln Sie die beherrschenden Personen, sofern Ihr Status das erfordert.
- Füllen Sie die Selbstauskunft vollständig und korrekt aus.
- Bewahren Sie die Unterlagen auf, auf die sich Ihre Angaben stützen.
- Informieren Sie die Bank, wenn sich relevante Umstände ändern.
Die Angaben zu Rechtsträger und Eigentümern, die Sie dafür zusammenstellen, prüft die Bank im Rahmen ihrer Due-Diligence-Prüfung beim Onboarding von Firmenkunden. Bei Investmentunternehmen, passiven Strukturen und Rechtsträgern mit komplexer internationaler Eigentümerstruktur ist eine steuerliche oder rechtliche Beratung sinnvoll.
Für meldepflichtige Finanzinstitute
Wenn Ihr Institut unter FATCA meldet, prüfen Sie diese Punkte:
- FATCA-Klassifizierung bestätigt
- IRS-Registrierung und GIIN aktuell
- Aktueller Meldeweg beim BZSt geklärt
- Sorgfaltsverfahren für neue und bestehende Konten überprüft
- US-amerikanische meldepflichtige Konten ermittelt
- Technische Vorgaben und Meldefrist für die kommende Meldung geprüft
- Erforderliche Daten an das BZSt übermittelt
- Nachweise aufbewahrt
Datensatzbeschreibung, Kommunikationshandbuch und Vorschriften zum Verfahren bündelt das BZSt in seinen FATCA-Verfahrensinformationen. Braucht Ihr Institut aus einem anderen regulatorischen Grund einen LEI, läuft der Antrag getrennt von FATCA: Wie Sie eine LEI-Nummer bekommen, hängt von den Daten Ihres Rechtsträgers ab und nicht von seinem FATCA-Status.
Häufig gestellte Fragen
Ist FATCA eine Steuer?
Nein. FATCA ist in erster Linie ein Identifikations- und Meldesystem. Es kann mit US-Quellensteuerregeln zusammenwirken, erhebt aber keine allgemeine Steuer von deutschen Unternehmen.
Ersetzt FATCA andere US-amerikanische Steuermeldepflichten?
Nein. FATCA ergänzt die übrigen US-Steuer- und Meldevorschriften. US-Steuerpflichtige erfüllen ihre eigenen Erklärungs- und Meldepflichten weiterhin selbst, unabhängig von den Meldungen ihrer Banken.
Wann müssen FATCA-Angaben aktualisiert werden?
Sobald sich relevante Umstände ändern, etwa die steuerliche Ansässigkeit, die Eigentümerstruktur, die beherrschenden Personen oder die Klassifizierung. Banken können zudem im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen eine Bestätigung anfordern.
Können deutsche Staatsangehörige von FATCA betroffen sein?
Die deutsche Staatsangehörigkeit allein macht ein Konto nicht meldepflichtig. Betroffen sein können Sie jedoch über eine US-Staatsbürgerschaft, eine steuerliche Ansässigkeit in den USA oder eine andere Verbindung zum US-Steuersystem.



