Der Common Reporting Standard (CRS) ist der OECD-Standard, nach dem meldende Finanzinstitute die steuerliche Ansässigkeit ihrer Kunden feststellen und die erforderlichen Kontoangaben an die zuständige Steuerbehörde übermitteln.
Die Meldung selbst nehmen meldende Finanzinstitute vor. Kontoinhaber und Antragsteller haben eigene Pflichten: Sie müssen eine korrekte und vollständige Selbstauskunft bereitstellen, wenn ein Finanzinstitut danach fragt, und wo die Einstufung von der Kontrolle über einen Rechtsträger abhängt, können auch Angaben zu beherrschenden Personen erforderlich sein. Den CRS-Bericht selbst reichen weder Kontoinhaber noch Antragsteller noch beherrschende Personen ein; das übernimmt das meldende Finanzinstitut.
Manche Leser benötigen zusätzlich eine LEI aus Gründen, die mit CRS nichts zu tun haben, etwa für Transaktionsmeldungen oder die Fondsverwaltung. Bei LEI24 unterstützen wir Unternehmen bei der Registrierung und Verwaltung ihrer LEI. Wie CRS und die LEI zusammenhängen, erklären wir weiter unten; eine LEI ist dafür nicht grundsätzlich erforderlich.
Was ist der Common Reporting Standard (CRS)?
CRS ist der OECD-Standard für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zwischen den teilnehmenden Steuerbehörden. Ziel ist es, Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit im Ausland gehaltenen Konten entgegenzuwirken. Die teilnehmenden Staaten verpflichten ihre Finanzinstitute, die relevanten Kontodaten zu erheben; die zuständigen Steuerbehörden tauschen diese Informationen anschließend jährlich automatisch untereinander aus.
In Deutschland nimmt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die meldepflichtigen Informationen von inländischen Finanzinstituten entgegen und leitet sie an die teilnehmenden Partnerstaaten weiter. Im Gegenzug erhält das BZSt entsprechende Angaben zu hierzulande steuerpflichtigen Personen aus dem Ausland.
Wer ist nach CRS meldepflichtig?
Für die meisten Leser begründet CRS keine eigene Meldepflicht gegenüber dem BZSt. Den CRS-Bericht übermittelt das meldende Finanzinstitut, nicht der Kunde; Informationen über eine Person können jedoch sowohl als Kontoinhaber als auch bei bestimmten Rechtsträgerkonten als beherrschende Person meldepflichtig sein.
Meldende Finanzinstitute
Das FKAustG unterscheidet vier Kategorien von Finanzinstituten, die meldende Finanzinstitute sein können, sofern keine Ausnahme als nicht meldendes Finanzinstitut greift:
- Einlageninstitute
- Verwahrinstitute
- Investmentunternehmen
- Spezifizierte Versicherungsgesellschaften
Dazu zählen in der Praxis etwa Banken, Depotstellen oder Investmentfonds. Meldende Finanzinstitute erfüllen die anwendbaren Sorgfaltspflichten, holen Selbstauskünfte ein und prüfen sie, identifizieren meldepflichtige Konten und übermitteln die erforderlichen Angaben an das BZSt.
Durch die Erweiterung ab 2026 fallen auch E-Geld und digitales Zentralbankgeld unter die CRS-Definitionen. Ein Einlageninstitut kann daher auch ein Unternehmen sein, das Einlagen entgegennimmt oder E-Geld beziehungsweise digitales Zentralbankgeld für Kunden hält. Das bedeutet nicht, dass jedes Zahlungs- oder E-Geld-Institut nach der PSD2 automatisch zum meldenden Finanzinstitut wird; die Einordnung hängt von den gesetzlichen Definitionen sowie den konkreten Produkten und Tätigkeiten ab.
Kontoinhaber, Antragsteller und beherrschende Personen
- 3a FKAustG verpflichtet Kontoinhaber und Antragsteller, angeforderte Selbstauskünfte und Belege richtig und vollständig bereitzustellen. Ändern sich die Angaben später, muss die aktualisierte Selbstauskunft bis zum Ende des maßgeblichen Kalenderjahres oder innerhalb von 90 Tagen nach der Änderung erfolgen, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.
Hängt die CRS-Einstufung oder Meldepflicht eines Rechtsträgers von seinen beherrschenden Personen ab, müssen unter Umständen auch Angaben zu diesen Personen bereitgestellt werden. Den CRS-Bericht selbst reichen Kontoinhaber, Antragsteller und beherrschende Personen normalerweise nicht direkt beim BZSt ein; das erledigt das meldende Finanzinstitut im Rahmen seiner umfassenderen Pflichten zum regulatorischen Reporting.
Wie funktioniert CRS?
CRS-Reporting folgt bei einem meldenden Finanzinstitut grundsätzlich dieser Abfolge:
- Das Finanzinstitut bestimmt die steuerliche Ansässigkeit des Kontoinhabers.
- Es fordert die relevante Selbstauskunft an und prüft sie.
- Es bestimmt, ob das Konto meldepflichtig ist.
- Es übermittelt die erforderlichen Angaben an das BZSt.
- Das BZSt tauscht die Informationen mit den zuständigen Partnerstaaten aus.
Die steuerliche Ansässigkeit steht damit im Zentrum jedes CRS-Reporting-Prozesses: Alle weiteren Schritte, von der Sorgfaltsprüfung bis zum Austausch selbst, hängen davon ab, dass das Finanzinstitut sie korrekt bestimmt.
Was ist eine CRS-Selbstauskunft?
Eine CRS-Selbstauskunft ist eine Erklärung, mit der der Kontoinhaber seine steuerliche Ansässigkeit angibt. Dabei nennt er in der Regel die anwendbare Steueridentifikationsnummer oder, sofern mehrere Ansässigkeitsstaaten bestehen, die Steueridentifikationsnummern der jeweiligen Staaten, auch als TIN bezeichnet. Eine Person kann mehr als eine steuerliche Ansässigkeit und damit auch mehr als eine anwendbare Steueridentifikationsnummer haben.
Das Finanzinstitut übernimmt die Angaben nicht ungeprüft: Es gleicht die Erklärung mit den Informationen und Unterlagen ab, die bereits vorliegen.
Wenn Sie diesen Abschnitt lesen, weil eine Bank, eine Investmentplattform oder ein anderes Finanzinstitut Sie um eine steuerliche Selbstauskunft gebeten hat: Füllen Sie die angeforderten Felder vollständig und richtig aus, geben Sie Ihre steuerliche Ansässigkeit beziehungsweise Ihre Ansässigkeitsstaaten sowie die zutreffenden Steueridentifikationsnummern an, und unterschreiben oder bestätigen Sie die Erklärung wie vorgegeben.
Welche Daten werden nach CRS gemeldet?
Im Rahmen des CRS-Reporting werden bei einem meldepflichtigen Konto, soweit einschlägig, folgende Angaben übermittelt:
- Name
- Anschrift
- Ansässigkeitsstaat oder Ansässigkeitsstaaten
- Steueridentifikationsnummer
- Geburtsdatum
- Geburtsort, soweit erforderlich
- Kontonummer oder funktionale Entsprechung
- Art des Kontos
- Bestehendes Konto oder Neukonto
- Gemeinschaftliches Konto
- Anzahl der gemeinsamen Kontoinhaber
- Kontosaldo oder Kontowert
- Gesamtbruttoerträge
- Gesamtbruttoerlöse
- Angaben zu meldepflichtigen beherrschenden Personen
Für Meldezeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen, kommt hinzu, ob eine gültige Selbstauskunft vorlag und aufgrund welcher Funktion eine Person als beherrschende Person gilt. Für am 31. Dezember 2025 bestehende Konten gilt eine Übergangsregel: Angaben zu diesen Funktionen sind für Meldezeiträume bis einschließlich 31. Dezember 2027 nur erforderlich, soweit sie in elektronisch durchsuchbaren Daten vorliegen. Ab dem Meldezeitraum 2028 gilt die allgemeine Meldepflicht.
CRS-Reporting in Deutschland: BZSt, Fristen und FKAustG
Rechtsgrundlage für CRS-Reporting in Deutschland ist das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG). Zuständige Behörde ist das BZSt, an das meldende Finanzinstitute ihre CRS-Daten elektronisch übermitteln.
Die Übermittlung erfolgt über das BZSt online.portal beziehungsweise für Massendaten über die Schnittstelle DIP. Für das Portal ist keine gesonderte Registrierung beim BZSt erforderlich; die Anmeldung erfolgt über einen unterstützten Identitätsdienst. Für die Nutzung von DIP ist eine entsprechende Freischaltung mit einem gültigen Zertifikat erforderlich. Für CRS-Datenübermittlungen ab dem 1. Januar 2027 ist das CRS-XML-Schema Version 3.0 zu verwenden; dies betrifft bereits die im Jahr 2027 einzureichenden Meldungen für den Meldezeitraum 2026.
Die gesetzliche Meldefrist endet grundsätzlich am 31. Juli des Folgejahres.
Verstöße gegen Melde- und Sorgfaltspflichten können nach § 28 FKAustG eine Ordnungswidrigkeit darstellen, wenn sie vorsätzlich oder leichtfertig begangen werden; das Gesetz sieht dafür Geldbußen von bis zu 10.000 beziehungsweise 50.000 Euro vor, je nach betroffener Pflicht. Nicht jeder fehlerhaft ausgefüllte Bogen führt automatisch zu einem Bußgeld: Die Bußgeldvorschrift setzt Vorsatz oder Leichtfertigkeit voraus.
CRS 2.0 in Deutschland: Was seit dem 1. Januar 2026 gilt
Das BZSt bezeichnet das erweiterte CRS-Regelwerk als Amended CRS. Zwei gesetzliche Rahmen sind dabei zu unterscheiden: Die erweiterten CRS-Regelungen und Kontodefinitionen sind im FKAustG verankert, während das KStTG das eigenständige Meldesystem für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen schafft. Mit dem KStTG und begleitenden Änderungen des FKAustG hat Deutschland das DAC8-Paket umgesetzt. Die geänderten Vorschriften gelten für Meldezeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen.
Zu den wesentlichen Änderungen zählen:
- Die erweiterte CRS-Erfassung von E-Geld
- Die Einbeziehung von digitalem Zentralbankgeld
- Bestimmte indirekte Investitionen in zu meldende Kryptowerte
- Zusätzliche meldepflichtige Datenfelder
- Verschärfte Sorgfaltspflichten
- Die eigenständige Rolle des KStTG als Krypto-Meldesystem
Für den Zeitplan gilt: Die ersten erweiterten CRS-Meldungen betreffen das Kalenderjahr 2026 und sind bis zum 31. Juli 2027 an das BZSt zu übermitteln. Das CRS-XML-Schema Version 2.0 bleibt bis Ende 2026 gültig, Version 3.0 gilt ab dem 1. Januar 2027; die 2027 einzureichenden Meldungen für das Jahr 2026 verwenden bereits Schema Version 3.0.
CRS und FATCA: Wo liegt der Unterschied?
FATCA und der Common Reporting Standard sind verwandte, aber eigenständige Meldesysteme für Finanzkonten. CRS ist ein multilateraler OECD-Standard, während FATCA ein US-amerikanisches Meldesystem ist, das sich auf Konten mit Bezug zu US-Steuerpflichtigen richtet. CRS stellt in erster Linie auf die steuerliche Ansässigkeit ab, FATCA auf die US-Staatsangehörigkeit beziehungsweise den US-Steuerstatus.
| CRS | FATCA | |
| Ursprung | OECD, multilateral | USA, unilateral (mit zwischenstaatlichen Abkommen) |
| Grundlage der Meldung | Steuerliche Ansässigkeit | US-Staatsangehörigkeit und US-Steuerstatus |
| Teilnehmende Staaten | 118 (BZSt-Liste 2026) | USA, über bilaterale IGAs |
| Austauschmodell | Multilateral, jährlich | Bilateral, jährlich |
Finanzinstitute können Pflichten aus beiden Systemen zugleich haben: Ein US-Bezug befreit nicht von der CRS-Prüfung der steuerlichen Ansässigkeit. Institute mit internationalem Kundenstamm sowie Institute mit umfassenderen Pflichten zur finanziellen Compliance führen CRS- und FATCA-Sorgfaltsprüfungen deshalb meist parallel durch.
Braucht man für CRS eine LEI?
CRS begründet keine allgemeine Pflicht für Kontoinhaber, beherrschende Personen oder Unternehmen, allein wegen der deutschen CRS-Vorschriften eine LEI zu beantragen. Ob ein Unternehmen eine LEI benötigt, hängt in der Regel von eigenständigen Pflichten aus dem Finanzmarktrecht, aus Transaktionen oder aus anderen regulatorischen Vorgaben ab, etwa denen, die bestimmen, wer eine LEI-Nummer braucht.
Das FKAustG legt fest, welche Identifikationsdaten an das BZSt zu übermitteln sind. Die OECD erkennt eine LEI als mögliche Kennung des meldenden Finanzinstituts an, neben anderen Kennungen wie einer Steueridentifikationsnummer. Wer aus einem der genannten eigenständigen Gründe eine LEI benötigt, durchläuft dafür den Prozess wie man eine LEI-Nummer bekommt über einen Registrierungsagenten wie LEI24, der die erforderlichen Unternehmensdaten erfasst und die Validierung mit einer akkreditierten LEI-Ausgabestelle koordiniert. Einmal ausgestellt, muss die LEI in der Regel jährlich erneuert werden, damit die Referenzdaten aktuell bleiben.
Häufige Fragen zum Common Reporting Standard
Welche Staaten nehmen 2026 am CRS teil?
Die Zahl der teilnehmenden Staaten ändert sich, daher verweisen wir auf die aktuelle BMF/BZSt-Staatenaustauschliste. Die finale Staatenaustauschliste für 2026 wurde am 8. Juni 2026 veröffentlicht und umfasst 118 Staaten.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Verstöße gegen Melde- oder Sorgfaltspflichten können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn sie vorsätzlich oder leichtfertig begangen wurden; das FKAustG sieht Geldbußen bis zu 50.000 Euro vor.
Benötige ich einen LEI für die CRS-Meldung?
Nein. CRS verlangt von Kontoinhabern oder beherrschenden Personen keine LEI. Wer aus anderen Gründen eine benötigt, kann im Global LEI Index prüfen, ob bereits eine Registrierung besteht.



